Bei
der Schallausbreitung in Luft treten an den Oberflächen von Festkörpern
Schallreflektionen auf. Diese können bauphysikalisch störend wirken oder auch
sinnvoll genutzt werden. Beispiele hierfür sind unter den Stichworten
Flatterecho, Flüstergalerie, Laufzeitdifferenz, Raumresonanz und
Reflektionsschall nachzulesen. Es handelt sich dabei um Anwendungen des
Schallimmissionsschutzes und der Raumakustik.
Die praktische Bedeutung von Schallreflektoren hängt im wesentlichen von deren Größe im Verhältnis zum Abstand zur Schallquelle bzw. zum Ohr ab. So können beispielsweise kleine reflektierende Flächen bereits beachtliche Wirkung aufweisen, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe der besagten Stellen befinden. Beispiele hierfür sind trichterartige Gebilde wie die Sprechtüte als Vorläufer des Megaphons und der Trichter vom Grammophon. Es existierten auch trichterartige Gebilde als Hörverstärker, welche als Vorläufer von Hörgeräten anzusehen sind. Beim Schallimmissionsschutz können durch Fassaden Schallverstärkungen auftreten, wenngleich reflektierende Oberflächen wie z.B. die Bordsteinkante unbedeutend sind. In der Raumakustik werden Schallreflektoren gezielt zur Schallverstärkung eingesetzt. Die minimale sinnvolle Flächengröße kann hierbei mit etwa 4 m² angenommen werden, wenn sich diese reflektierende Fläche in geringem Abstand zum Akteur befindet. Mit zunehmendem Abstand müssen die Flächen größer ausfallen, damit die beabsichtigte Schallverstärkung entsteht. Die Flächenkrümmung der Schallreflektoren kann sowohl konkav und konvex als auch eben sein. Hierbei werden unterschiedliche Effekte erzielt. Die häufigste Anwendung werden ebene Schallreflektoren finden. Bei der ingenieurmäßigen Planung von Schallreflektoren finden die Gesetze der geometrischen Schallausbreitung Anwendung.